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Und vollendet den Hagg und die `Umra fur Allah. Und wenn ihr 2:196 German translation

Quran infoGermanSurah Al-Baqarah ⮕ (2:196) ayat 196 in German

2:196 Surah Al-Baqarah ayat 196 in German (الألمانية)

Quran with German translation - Surah Al-Baqarah ayat 196 - البَقَرَة - Page - Juz 2

﴿وَأَتِمُّواْ ٱلۡحَجَّ وَٱلۡعُمۡرَةَ لِلَّهِۚ فَإِنۡ أُحۡصِرۡتُمۡ فَمَا ٱسۡتَيۡسَرَ مِنَ ٱلۡهَدۡيِۖ وَلَا تَحۡلِقُواْ رُءُوسَكُمۡ حَتَّىٰ يَبۡلُغَ ٱلۡهَدۡيُ مَحِلَّهُۥۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ بِهِۦٓ أَذٗى مِّن رَّأۡسِهِۦ فَفِدۡيَةٞ مِّن صِيَامٍ أَوۡ صَدَقَةٍ أَوۡ نُسُكٖۚ فَإِذَآ أَمِنتُمۡ فَمَن تَمَتَّعَ بِٱلۡعُمۡرَةِ إِلَى ٱلۡحَجِّ فَمَا ٱسۡتَيۡسَرَ مِنَ ٱلۡهَدۡيِۚ فَمَن لَّمۡ يَجِدۡ فَصِيَامُ ثَلَٰثَةِ أَيَّامٖ فِي ٱلۡحَجِّ وَسَبۡعَةٍ إِذَا رَجَعۡتُمۡۗ تِلۡكَ عَشَرَةٞ كَامِلَةٞۗ ذَٰلِكَ لِمَن لَّمۡ يَكُنۡ أَهۡلُهُۥ حَاضِرِي ٱلۡمَسۡجِدِ ٱلۡحَرَامِۚ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ شَدِيدُ ٱلۡعِقَابِ ﴾
[البَقَرَة: 196]

Und vollendet den Hagg und die `Umra fur Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fallt. Und schert nicht eure Haupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtatigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fuhlt, dann soll der, der die 'Umra mit dem Hagg vollziehen mochte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fallt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage wahrend des Hagg fasten und sieben, wenn ihr zuruckgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt fur den, dessen Angehorige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfurchtig und wisset, daß Allah streng ist im Strafen

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ترجمة: وأتموا الحج والعمرة لله فإن أحصرتم فما استيسر من الهدي ولا تحلقوا, باللغة الألمانية

﴿وأتموا الحج والعمرة لله فإن أحصرتم فما استيسر من الهدي ولا تحلقوا﴾ [البَقَرَة: 196]

Abu Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul
Und vollendet den Hagg und die `Umra für Allah. Und wenn ihr daran gehindert werdet, so bringt ein Opfertier dar, das euch (zu opfern) leicht fällt. Und schert nicht eure Häupter, bis das Opfertier seinen Bestimmungsort erreicht hat. Und wer von euch krank ist oder an seinem Haupt ein Leiden hat, der soll Ersatz leisten durch Fasten, Mildtätigkeit oder Darbringen eines Schlachtopfers. Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann soll der, der die 'Umra mit dem Hagg vollziehen möchte, ein Opfertier (darbringen), das ihm (zu opfern) leicht fällt. Und wer keines zu finden vermag, soll drei Tage während des Hagg fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid. Dies sind zehn insgesamt. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht nahe der heiligen Moschee wohnen. Und seid gottesfürchtig und wisset, daß Allah streng ist im Strafen
Adel Theodor Khoury
Und vollzieht die Wallfahrt und den Pilgerbesuch fur Gott. Wenn ihr behindert seid, dann gebt, was an Opfertieren erschwinglich ist. Und schert euch nicht den Kopf, bis die Opfertiere ihren erlaubten Schlachtort erreicht haben. Wer von euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat, der hat eine Ersatzleistung zu bringen: Fasten oder Almosen oder Tieropfer. Wenn ihr nun in Sicherheit seid, so soll derjenige, der nach dem Pilgerbesuch (das normale Leben) bis zur (Zeit der) Wallfahrt genossen hat, darbringen, was an Opfertieren erschwinglich ist. Wer es nicht vermag, der soll wahrend der Wallfahrt drei Tage fasten und sieben, nachdem ihr zuruckgekehrt seid: Das sind insgesamt zehn. Dies gilt fur den, dessen Angehorige nicht im Bezirk der heiligen Moschee wohnen. Furchtet Gott und wißt, daß Gott eine harte Strafe verhangt
Adel Theodor Khoury
Und vollzieht die Wallfahrt und den Pilgerbesuch für Gott. Wenn ihr behindert seid, dann gebt, was an Opfertieren erschwinglich ist. Und schert euch nicht den Kopf, bis die Opfertiere ihren erlaubten Schlachtort erreicht haben. Wer von euch krank ist oder ein Leiden am Kopf hat, der hat eine Ersatzleistung zu bringen: Fasten oder Almosen oder Tieropfer. Wenn ihr nun in Sicherheit seid, so soll derjenige, der nach dem Pilgerbesuch (das normale Leben) bis zur (Zeit der) Wallfahrt genossen hat, darbringen, was an Opfertieren erschwinglich ist. Wer es nicht vermag, der soll während der Wallfahrt drei Tage fasten und sieben, nachdem ihr zurückgekehrt seid: Das sind insgesamt zehn. Dies gilt für den, dessen Angehörige nicht im Bezirk der heiligen Moschee wohnen. Fürchtet Gott und wißt, daß Gott eine harte Strafe verhängt
Amir Zaidan
Und vervollstandigt die Hadsch und die 'Umra fur ALLAH! Und solltet ihr daran gehindert werden, dann (opfert) das, was an Opfertieren verfugbar ist, und rasiert nicht eure Kopfe, bis das Opfertier seinen Opferplatz erreicht hat. Und wer von euch krank oder am Kopf verletzt ist, so (leistet er dafur) Ersatz mit Siyam, Sadaqa oder Opferung. Wenn ihr dann wieder sicher seid, dann (opfert) derjenige, der die 'Umra mit der Hadsch vollzieht, das, was an Opfertieren verfugbar ist. Doch fur den, der nichts findet, (gilt) Siyam an drei Tagen wahrend der Hadsch und sieben nach eurer Heimkehr. Diese sind ganze zehn (Tage). Dies (gilt) fur denjenigen, dessen Familie bei Almasdschidil-haram nicht zugegen ist. Und handelt Taqwa gemaß ALLAH gegenuber und wisst, daß ALLAH gewiß hart im Bestrafen ist
Amir Zaidan
Und vervollständigt die Hadsch und die 'Umra für ALLAH! Und solltet ihr daran gehindert werden, dann (opfert) das, was an Opfertieren verfügbar ist, und rasiert nicht eure Köpfe, bis das Opfertier seinen Opferplatz erreicht hat. Und wer von euch krank oder am Kopf verletzt ist, so (leistet er dafür) Ersatz mit Siyam, Sadaqa oder Opferung. Wenn ihr dann wieder sicher seid, dann (opfert) derjenige, der die 'Umra mit der Hadsch vollzieht, das, was an Opfertieren verfügbar ist. Doch für den, der nichts findet, (gilt) Siyam an drei Tagen während der Hadsch und sieben nach eurer Heimkehr. Diese sind ganze zehn (Tage). Dies (gilt) für denjenigen, dessen Familie bei Almasdschidil-haram nicht zugegen ist. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, daß ALLAH gewiß hart im Bestrafen ist
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas
Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt fur Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfallt. Und schert euch nicht die Kopfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchfuhren mochte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfallt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage wahrend der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zuruckgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) fur den, dessen Angehorige nicht in der geschutzten Gebetsstatte wohnhaft sind. Und furchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas
Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas
Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt fur Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfallt. Und schert euch nicht die Kopfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchfuhren mochte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfallt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage wahrend der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zuruckgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) fur den, dessen Angehorige nicht in der geschutzten Gebetsstatte wohnhaft sind. Und furchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas
Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist
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