Quran with German translation - Surah al-‘Imran ayat 80 - آل عِمران - Page - Juz 3
﴿وَلَا يَأۡمُرَكُمۡ أَن تَتَّخِذُواْ ٱلۡمَلَٰٓئِكَةَ وَٱلنَّبِيِّـۧنَ أَرۡبَابًاۚ أَيَأۡمُرُكُم بِٱلۡكُفۡرِ بَعۡدَ إِذۡ أَنتُم مُّسۡلِمُونَ ﴾
[آل عِمران: 80]
﴿ولا يأمركم أن تتخذوا الملائكة والنبيين أربابا أيأمركم بالكفر بعد إذ أنتم﴾ [آل عِمران: 80]
Abu Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul Und Er gebietet euch nicht, euch die Engel oder die Propheten zu Herren zu nehmen. Sollte Er euch den Unglauben gebieten, nachdem ihr (Ihm) ergeben geworden seid |
Adel Theodor Khoury Und auch nicht, daß er euch befiehlt, die Engel und die Propheten zu Herren zu nehmen. Kann er euch den Unglauben befehlen, nachdem ihr Gottergebene geworden seid |
Adel Theodor Khoury Und auch nicht, daß er euch befiehlt, die Engel und die Propheten zu Herren zu nehmen. Kann er euch den Unglauben befehlen, nachdem ihr Gottergebene geworden seid |
Amir Zaidan Auch wird er euch nicht gebieten, daß ihr euch die Engel und die Propheten als Herren annehmt. Wurde er euch Kufr gebieten, nachdem ihr Muslime geworden seid |
Amir Zaidan Auch wird er euch nicht gebieten, daß ihr euch die Engel und die Propheten als Herren annehmt. Würde er euch Kufr gebieten, nachdem ihr Muslime geworden seid |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas Und (es steht ihm nicht zu,) euch zu befehlen, die Engel und die Propheten zu Herren nehmen. Sollte er euch den Unglauben befehlen, nachdem ihr (Allah) Ergebene seid |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas Und (es steht ihm nicht zu,) euch zu befehlen, die Engel und die Propheten zu Herren nehmen. Sollte er euch den Unglauben befehlen, nachdem ihr (Allah) Ergebene seid |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas Und (es steht ihm nicht zu,) euch zu befehlen, die Engel und die Propheten zu Herren nehmen. Sollte er euch den Unglauben befehlen, nachdem ihr (Allah) Ergebene seid |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas Und (es steht ihm nicht zu,) euch zu befehlen, die Engel und die Propheten zu Herren nehmen. Sollte er euch den Unglauben befehlen, nachdem ihr (Allah) Ergebene seid |