Quran with German translation - Surah Al-Ma’idah ayat 107 - المَائدة - Page - Juz 7
﴿فَإِنۡ عُثِرَ عَلَىٰٓ أَنَّهُمَا ٱسۡتَحَقَّآ إِثۡمٗا فَـَٔاخَرَانِ يَقُومَانِ مَقَامَهُمَا مِنَ ٱلَّذِينَ ٱسۡتَحَقَّ عَلَيۡهِمُ ٱلۡأَوۡلَيَٰنِ فَيُقۡسِمَانِ بِٱللَّهِ لَشَهَٰدَتُنَآ أَحَقُّ مِن شَهَٰدَتِهِمَا وَمَا ٱعۡتَدَيۡنَآ إِنَّآ إِذٗا لَّمِنَ ٱلظَّٰلِمِينَ ﴾
[المَائدة: 107]
﴿فإن عثر على أنهما استحقا إثما فآخران يقومان مقامهما من الذين استحق﴾ [المَائدة: 107]
Abu Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden (Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen an ihre Stelle zwei andere aus der Zahl derer treten, gegen welche die beiden ausgesagt haben, und die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: "Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten |
Adel Theodor Khoury Wenn man entdeckt, daß sie sich einer Sunde schuldig gemacht haben, sollen aus den Reihen derer, gegen die man sich versundigt hat, zwei andere, deren Erbrecht am ehesten feststeht, an ihre Stelle treten und bei Gott schworen: «Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als deren Zeugnis. Und wir haben keine Ubertretung begangen, sonst gehorten wir zu denen, die Unrecht tun.» |
Adel Theodor Khoury Wenn man entdeckt, daß sie sich einer Sünde schuldig gemacht haben, sollen aus den Reihen derer, gegen die man sich versündigt hat, zwei andere, deren Erbrecht am ehesten feststeht, an ihre Stelle treten und bei Gott schwören: «Unser Zeugnis ist bestimmt wahrhaftiger als deren Zeugnis. Und wir haben keine Übertretung begangen, sonst gehörten wir zu denen, die Unrecht tun.» |
Amir Zaidan Doch sollte es sich herausstellen, daß sie (beide Zeugen) eine Verfehlung (Meineid) begangen haben, dann sollen zwei andere an ihrer Stelle herangezogen werden von denjenigen, die an erster Stelle erbberechtigt sind, dann schworen beide bei ALLAH: "Unser Zeugnis ist doch wahrhaftiger als ihr Zeugnis und wir haben nicht ubertreten, sonst gehoren wir doch zu den Unrecht-Begehenden |
Amir Zaidan Doch sollte es sich herausstellen, daß sie (beide Zeugen) eine Verfehlung (Meineid) begangen haben, dann sollen zwei andere an ihrer Stelle herangezogen werden von denjenigen, die an erster Stelle erbberechtigt sind, dann schwören beide bei ALLAH: "Unser Zeugnis ist doch wahrhaftiger als ihr Zeugnis und wir haben nicht übertreten, sonst gehören wir doch zu den Unrecht-Begehenden |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sunde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sunde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schworen: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht ubertreten; wir gehorten sonst wahrlich zu den Ungerechten |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: "Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sunde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sunde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schworen: Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht ubertreten; wir gehorten sonst wahrlich zu den Ungerechten |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas Wenn man danach aber entdeckt, daß sie (beide) sich einer Sünde schuldig gemacht haben, dann (sollen) zwei andere an ihre Stelle treten von denen, zu deren Nachteil die beiden sich (einer Sünde) schuldig gemacht haben, und (sie) (beide sollen) bei Allah schwören: Unser Zeugnis ist wahrlich berechtigter als deren Zeugnis. Und wir haben nicht übertreten; wir gehörten sonst wahrlich zu den Ungerechten |