Quran with German translation - Surah Ash-Shura ayat 38 - الشُّوري - Page - Juz 25
﴿وَٱلَّذِينَ ٱسۡتَجَابُواْ لِرَبِّهِمۡ وَأَقَامُواْ ٱلصَّلَوٰةَ وَأَمۡرُهُمۡ شُورَىٰ بَيۡنَهُمۡ وَمِمَّا رَزَقۡنَٰهُمۡ يُنفِقُونَ ﴾
[الشُّوري: 38]
﴿والذين استجابوا لربهم وأقاموا الصلاة وأمرهم شورى بينهم ومما رزقناهم ينفقون﴾ [الشُّوري: 38]
Abu Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul und (für jene,) die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten und deren Handlungsweise (eine Sache) gegenseitiger Beratung ist, und die von dem spenden, was Wir ihnen gegeben haben |
Adel Theodor Khoury Und die auf ihren Herrn horen und das Gebet verrichten, ihre Angelegenheiten durch Beratung regeln und von dem, was Wir ihnen beschert haben, spenden |
Adel Theodor Khoury Und die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten, ihre Angelegenheiten durch Beratung regeln und von dem, was Wir ihnen beschert haben, spenden |
Amir Zaidan auch fur diejenigen, die ihrem HERRN folgen, das rituelle Gebet ordnungsgemaß verrichten, ihre Angelegenheiten gemaß der Schura unter sich klaren und vom Rizq geben, wasWIR ihnen gewahrten |
Amir Zaidan auch für diejenigen, die ihrem HERRN folgen, das rituelle Gebet ordnungsgemäß verrichten, ihre Angelegenheiten gemäß der Schura unter sich klären und vom Rizq geben, wasWIR ihnen gewährten |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas (und diejenigen, die auf ihren Herrn horen und das Gebet verrichten, ihre An gelegenheiten) durch Beratung untereinander (regeln) und von dem ausgeben, womit Wir sie versorgt haben |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas (und diejenigen, die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten, ihre An gelegenheiten) durch Beratung untereinander (regeln) und von dem ausgeben, womit Wir sie versorgt haben |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas und diejenigen, die auf ihren Herrn horen und das Gebet verrichten, ihre Angelegenheit(en) durch Beratung untereinander (regeln) und von dem ausgeben, womit Wir sie versorgt haben |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas und diejenigen, die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten, ihre Angelegenheit(en) durch Beratung untereinander (regeln) und von dem ausgeben, womit Wir sie versorgt haben |