Quran with German translation - Surah Al-Isra’ ayat 33 - الإسرَاء - Page - Juz 15
﴿وَلَا تَقۡتُلُواْ ٱلنَّفۡسَ ٱلَّتِي حَرَّمَ ٱللَّهُ إِلَّا بِٱلۡحَقِّۗ وَمَن قُتِلَ مَظۡلُومٗا فَقَدۡ جَعَلۡنَا لِوَلِيِّهِۦ سُلۡطَٰنٗا فَلَا يُسۡرِف فِّي ٱلۡقَتۡلِۖ إِنَّهُۥ كَانَ مَنصُورٗا ﴾
[الإسرَاء: 33]
﴿ولا تقتلوا النفس التي حرم الله إلا بالحق ومن قتل مظلوما فقد﴾ [الإسرَاء: 33]
Abu Rida Muhammad Ibn Ahmad Ibn Rassoul Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird - dessen Erben haben Wir gewiß Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe |
Adel Theodor Khoury Und totet nicht den Menschen, den Gott fur unantastbar erklart hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung. Wird jemand ungerechterweise getotet, so geben Wir seinem nachsten Verwandten Vollmacht (ihn zu rachen). Nur soll er nicht maßlos im Toten sein; siehe, er wird Beistand finden |
Adel Theodor Khoury Und tötet nicht den Menschen, den Gott für unantastbar erklärt hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung. Wird jemand ungerechterweise getötet, so geben Wir seinem nächsten Verwandten Vollmacht (ihn zu rächen). Nur soll er nicht maßlos im Töten sein; siehe, er wird Beistand finden |
Amir Zaidan Und totet nicht den Menschen, dessen (Totung) ALLAH fur haram erklarte, es sei denn nach dem Recht. Und wer zu Unrecht getotet wird, dessen Wali gaben WIR Verfugungsrecht, so darf er bei der Totung (als Vergeltung) das Maß nicht uberschreiten. Gewiß, er erhalt Beistand |
Amir Zaidan Und tötet nicht den Menschen, dessen (Tötung) ALLAH für haram erklärte, es sei denn nach dem Recht. Und wer zu Unrecht getötet wird, dessen Wali gaben WIR Verfügungsrecht, so darf er bei der Tötung (als Vergeltung) das Maß nicht überschreiten. Gewiß, er erhält Beistand |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas Und totet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu toten), außer aus einem rechtmaßigen Grund. Wer ungerechterweise getotet wird, dessen nachstem Verwandten haben Wir Ermachtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Toten sein, denn ihm wird gewiß geholfen |
A. S. F. Bubenheim And N. Elyas Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund. Wer ungerechterweise getötet wird, dessen nächstem Verwandten haben Wir Ermächtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Töten sein, denn ihm wird gewiß geholfen |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas Und totet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu toten), außer aus einem rechtmaßigen Grund. Wer ungerechterweise getotet wird, dessen nachstem Verwandten haben Wir Ermachtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Toten sein, denn ihm wird gewiß geholfen |
Frank Bubenheim And Nadeem Elyas Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund. Wer ungerechterweise getötet wird, dessen nächstem Verwandten haben Wir Ermächtigung erteilt (, Recht einzufordern); doch soll er nicht maßlos im Töten sein, denn ihm wird gewiß geholfen |